Automatenaufsteller  - Vertrag

 

Zwischen Firma, nachstehend „Aufsteller“ genannt,

 

und Firma/Herr/Frau/Frl. ........................................................................................................................

 

Hotel/Restaurant/Bar/etc.   ……………………………………………………………………………………..

 

Adresse/Telefon             …………………………………………………Freitage: ........ ............................

 

1.   Der Kunde erteilt dem Aufsteller das Exklusivrecht, in seinem Betrieb Musik- und Spiel- und Sportautomaten

      Aller Art mit Geldeinwurf oder über Computer, sowie mit und ohne Gewinnmöglichkeit, aufzustellen. 

 

2.   Der Aufsteller verpflichtet sich:

  a) Die Automaten auf seine Kosten betriebsbereit aufzustellen.

  b) Auf seine Kosten Wartung und Entstörung zu besorgen.

  c) Auf seine Kosten regelmässig das Inkasso vorzunehmen.

 

3.   Der Kunde verpflichtet sich:

  a) Die Automaten in seinen Räumen bestmöglich zu platzieren. Den Standort ohne Einwilligung des  

      Aufstellers nicht zu verändern und keine anderen Automaten in seinem Betrieb aufzustellen.

  b) Die Automaten sauber zu halten und während den Öffnungszeiten dauernd in Betrieb zu lassen.

  c) Störungen und Schäden unverzüglich telefonisch dem Aufsteller zu melden.

  d) Unbefugten jede Manipulation an den Automaten zu verwehren und die Verantwortung für absichtliche oder

       Fahrlässige Beschädigung zu tragen.

  e) Bei Übergabe des Geschäftes an einen neuen Eigentümer oder Pächter diesen Vertrag – unter Meldung an

      den Aufsteller – seinem Nachfolger zu überbinden oder, wenn er anschliessend einen anderen Gastbetrieb

      Antritt, diesen Vertrag auf sein neues Geschäft zu übernehmen.

  f)  Die Automaten gegen Einbruch, Diebstahl und Feuer zu versichern.

 

4.   Die Automaten bleiben unpfändbares Eigentum des Aufstellers. Zur Vermeidung von Retention, kann der           

      Aufstellerden Hauseigentümer darüber informieren.

      Name und Adresse des Hauseigentümers der Liegenschaft, in welcher die Automaten aufgestellt sind,

      ist: ......................................................................................................................................................................

 

5.   Die Umsatzbeteiligung des Kunden/Wirtes (Entschädigung für Platz, Aufsicht, Strom, etc.) beträgt nach Abzug  

      der direkten Steuern  und Abgaben, 20% für Musikautomaten, 30% für Sportgeräte mit Verbrauchsmaterial,   

      50% für Spielgeräte ohne Verbrauchsmaterial. Für die hier aufgestellten Automaten:

      a) ...............................................                     %            ..........

      b) ...............................................                     %            ..........

      c) ...............................................                     %            ..........

      d) ...............................................                     %            ..........

      von den brutto Einnahmen. Wenn der Umsatz je Automat während einer Abrechnungsperiode weniger als

      8 Fr. pro Tag beträgt, so steht es dem Aufsteller frei, die Automaten zurück zunehmen.

 

6.   Dieser Vertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen und erneuert sich jeweils stillschweigend

      um  weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf eingeschrieben gekündigt wird.

      Der  Vertrag erneuert sich ferner um weitere fünf Jahre, wenn der Aufsteller, im Einverständnis mit dem Wirt,   

      Automaten gegen neuere Modelle ersetzt. ( Lieferschein Datum)

 

7.   Der Aufsteller ist berechtigt, Recht und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen.

 

8.   Vertragsverletzung der einen Partei berechtigt  die andere Partei, unverzüglich Erfüllung des Vertrages zu

      verlangen. Wird die Erfüllung verweigert, so kann die geschädigte Partei einen Schadenersatz verlangen,

      entsprechend dem Einnahmeausfall für die noch nicht abgelaufene Vertragsdauer. Als Berechnungs-

      Grundlage  dient der vorhergegangene Umsatz.

 

9.   Beide Vertragsparteien bestätigen, ein Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben und mit dessen Inhalt

      einverstanden zu sein. Zusätzliche mündliche Absprachen sind ungültig.

 

10. Der Gerichtsstand ist das Domizil des Aufstellers oder nach OR.

 

11. Bemerkungen: .................................................................................................................................................

      .........................................................................................................................................................................  

 

 

Ort und Datum: ...............................................

 

 

Stempel/Unterschrift                                                     Stempel/Unterschrift

Aufsteller:         ................................................                       Der Kunde:  ............................................